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Erhöhung des Eigenanteils an den Verpflegungskosten

von Marcus Wald, 09.03.2018, 10:52 Uhr

Die vier neuen Geschmacksrichtungen - Foto/Abbildung: Heiko Stuckmann / Pixelio.de
Heiko Stuckmann / Pixelio.de

Information der Kreisverwaltung Ahrweiler:
Nach § 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz können die Eltern der Schüler, die eine Ganztags-schule besuchen, an den Verpflegungskosten angemessen beteiligt werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem Sozialversicherungsentgelt.

Gemäß Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen wird der Wert für ein Mittagessen ab dem 01.01.2018
auf 3,23 Euro erhöht (§ 2 Abs. 1 S. 2 bb).

Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2017 einer Erhöhung des Eigenanteils ab dem 01.03.2018 in Höhe von 3,23 € pro Mittagessen zugestimmt.