Preisanpassung der Mittagsverpflegung
von Marcus Wald, 13.01.2025, 09:35 Uhr
Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert:
Nach § 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz können die Eltern der Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, an den Verpflegungskosten angemessen beteiligt werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem Sozialversicherungsentgelt. Mit der fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung wird gemäß Artikel 1 der Wert für ein Mittagessen ab dem 01.01.2025 erhöht.
Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 beschlossen, die Kostenbeteiligung der Eltern für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung analog der Sachbezugswerte gemäß § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erheben. Somit beträgt ab dem 01.01.2025 der Eigenanteil der Eltern 4,40 EUR pro Mittagessen.